Die formalen Fehler der im Jahr 2012 erlassenen Jagdsteuersatzung haben den Kreistag am 20.06. vor die Entscheidung gestellt, die betroffenen Steuereinnahmen in Höhe von ca. 28.000,00 € durch den rückwirkenden Erlass einer rechtmäßigen Jagdsteuersatzung zu behalten oder diese an die insgesamt zehn Revierinhaber, die zwischenzeitlich Widerspruch eingelegt haben, zu erstatten.
Die SPD-Kreistagsfraktion hat im Rahmen der Beratungen über den Umgang mit der für nichtig erklärten Jagdsteuersatzung deutlich gemacht, weshalb die Wiedereinführung der Jagdsteuer im Jahr 2012 erforderlich gewesen ist. Das Innenministerium und der Landesrechnungshof haben die Kommunen wiederholt angehalten, ihre Haushalte möglichst nachhaltig zu konsolidieren. Insbesondere der Kreis Plön, welcher im Jahr 2012 schon über 9 Jahren keinen ausgeglichenen Jahresabschluss mehr vorlegen konnte, ist Adressat dieser Aufforderung gewesen. In Folge dessen ist der Kreis Plön seiner Verpflichtung nachgekommen, alle eigenen Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen und die Erhebung der Jagdsteuer einzuführen.
Christian Otto, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Einigen wenigen Widerspruchsführern die Jagdsteuer, die im Zeitraum vom 01.04.2012. bis zum 31.03.2019 angefallen ist, in voller Höhe zu erstatten, während wir die Jagdsteuer aller anderen Steuerpflichtigen aufgrund der bestandskräftigen Bescheide einbehalten, erscheint unverhältnismäßig und ungerecht denen gegenüber die Ihrer Steuerpflicht über Jahre nachgekommen sind. Des Weiteren ist es wenig zweckdienlich, die Steuereinnahmen in Höhe von 28.000,00 € in Relation zum Kreishaushalt zu setzen, denn das macht den zu erstattenden Betrag weder zu Kleingeld, noch macht es die Erstattung selbst zu einer sinnvollen Sache.“
Es handelt sich bei den Einnahmen aus der Jagdsteuer um allgemeine Deckungsmittel des Kreises, mit denen letztlich öffentliche Aufgaben finanziert werden. Diese an Einzelpersonen zu verschenken, die nicht einmal einen Anspruch auf Erstattung hätten, hat mit Gewissenhaftigkeit nicht viel gemein und kommt für die SPD-Fraktion nicht in Frage.
Abschließend stimmten CDU, FDP, UWG und AFD für eine Erstattung der Steuereinnahmen an die Revierinhaber. SPD, Grüne, Linke und KWG stimmten dagegen.