Diese wird am 19.09.2019 im Plöner Kreistag beraten. „Wir hoffen auf eine breite Zustimmung“, so Fraktionsvorsitzender Kai Bellstedt.
Der Plöner Kreistags möge beschließen:
Resolution zum Kita-Reform-Gesetz
Die Landesregierung plant ein Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (Kita-Reform-Gesetz).
Der Plöner Kreistag begrüßt die Initiative der Landesregierung, die Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein grundsätzlich zu reformieren. Gleichzeitig ist aber festzuhalten, dass die geplante Reform die Erwartungen nicht erfüllt. Durch die Einführung des Rechtsanspruches für Kinder über 3 Jahren im Jahr 1996 und für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum dritten Lebensjahr 2013 wurden die Betreuungsplätze in einem gemeinsamen Kraftakt von Kreisen, Kommunen und Trägern massiv ausgebaut. Als Folge weist Schleswig-Holstein heute die höchste Versorgungsquote an Regelplätzen innerhalb der der westdeutschen Flächenländer und eine über 90%-ige Quote bei den Plätzen für unter sechsjährige Kinder auf. Auch der Plöner Kreistag stellt die notwendige qualitative Weiterentwicklung fest. Dabei ist aber auch festzustellen, dass das neue Gesetz teilweise Standards festschreibt, die hinter den heutigen Standards in vielen Kindertageseinrichtungen liegen. Es ist zu befürchten, dass die bisherige Qualität abgesenkt wird oder sich nach der Finanzlage der Kommunen richtet. Dieses werde ein deutlicher Rückschritt im Bereich der Qualität und keine qualitative Weiterentwicklung. Die Reform bindet weitere Finanzmittel. Hierbei darf es nicht zu einer weiteren Belastung der Eltern sowie der Städte und Gemeinden kommen.
Der Plöner Kreistag fordert daher die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf mindestens in folgenden Punkten nachzubessern und dabei auch das Veranlassungsprinzip im Wege der Konnexität zu beachten:
- Drittelung der Kosten zwischen Land, kommunaler Ebene und Eltern, da der jetzige Entwurf eine über 40 %-ige Beteiligung der kommunalen Ebene vorsieht. Der Anteil der kommunalen Ebene darf 30 % nicht übersteigen.
- Damit verbunden eine deutliche Erhöhung der Beteiligung des Landes zugunsten der kommunalen Ebene.
- Sicherstellung, dass die Eltern nicht schlechter gestellt werden, als vor der
Reform, d.h. die Elternbeiträge dürfen nicht erhöht werden. Hierbei muss auch
der Wegfall des bisherigen Krippengeldes berücksichtigt werden. - Berücksichtigung der Leitungsfreistellung zur Größe der Kindertageseinrichtung.
Der jetzige Entwurf sieht eine Freistellung von 7,8 Stunden pro Gruppe
begrenzt auf fünf Gruppen vor. Dieses spiegelt nicht die tatsächliche Situation
vor Ort mit teilweise deutlich größeren Einrichtungen wider. Hier ist zur Sicherung
und Steigerung der Qualität die Möglichkeit der Einsetzung einer teilweisen
Freistellung einer stellvertretenden Leitung zu schaffen. - Anerkennung von tatsächlichen Ausfallzeiten, die im Zuge der Qualitätssicherung
sichergestellt werden müssen, z.B. Urlaub, Krankheitsfälle, Fort- und
Weiterbildung. - Absicherung der Investitionstätigkeit für Neubau und Ausbau von Kindertageseinrichtungen
durch die verlässliche Bereitstellung von Mitteln im Haushalt
des Landes, da der weitere Ausbau von Kindertageseinrichtungen sonst zum
Erliegen kommen wird. - Es ist sicherzustellen, dass die eventuellen Mehrkosten für die freie Platzwahl
keine zusätzliche finanziellen Belastungen der Kommunen und Eltern auslöst.
gez. Kai Bellstedt
gez. Melanie Stoßberg