Viele Menschen kommen aus der Ukraine zu uns, weil sie fliehen müssen vor dem russischen Angriffskrieg. Die organisatorischen und finanziellen Herausforderungen, die mit der Schaffung und Vorhaltung von Unterkünften für die Flüchtlinge und ihre Versorgung und Betreuung verbunden sind, müssen auf der kommunalen Ebene von Ämtern und amtsfreien Gemeinden bewältigt werden. Zwar gibt es Leistungen für die geflüchteten Menschen von Bund und Land, trotzdem verbleiben erhebliche finanzielle Belastungen für die Unterstützung der Flüchtlinge vor Ort bei den hierfür zuständigen Kommunen, die von staatlicher Seite nicht erstattet werden.
Kai Bellstedt, Fraktionsvorsitzender: „Wir unterstützen die kommunale Familie sowie die Vereine, Verbände und Initiativen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben, um den Menschen aus der Ukraine zu helfen. Deshalb wollen wir ein einmaliges Sonderbudget von 750.000 Euro im Nachtragshaushalt 2022 zur Verfügung stellen, mit dem der Kreis hilft, dass die Kommunen und die lokalen Unterstützungsinitiativen ihre gerade in der gegenwärtigen Aufnahmesituation schwierigen Aufgaben für die Menschen aus der Ukraine bewältigen können.“
„Die Vereine und Verbände sollen 100.000 Euro erhalten, davon jeweils 10.000 Euro für jede Tafel im Kreisgebiet, die in dieser Zeit für besonders viele Menschen Anlaufpunkt sind. 650.000 Euro würden die Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter je nach Einwohnerstärke bekommen, damit sie ihre Aufgaben meistern können“, so Wilfried Zurstraßen, Mitglied des Finanzausschusses.
Dr. Bianca Lüßenhop, Vorsitzende des Sozialausschusses: “Unser besonderes Augenmerk sollte sich auch auf die geflüchteten Kinder richten. Schulunterricht, angemessene Betreuung der Kinder, Sprachunterricht sind Aufgaben der Schulträger, die finanzielle Unterstützung benötigen. Die Bereitschaft, Geflüchtete aufzunehmen und ihnen Schutz zu gewähren ist unser Anliegen. Darauf muss sich der Kreis Plön sich einstellen und entsprechend vorbereitet sein. Darüber hinaus ist eine enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen unbedingt erforderlich.“